BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Pforzheim und Enzkreis

Pressemitteilung Bürger*innenbeteiligung

Grüne in Pforzheim und Enzkreis fordern: Bürgermeister*innen und Landrät*innen dürfen sich nicht hinter Zeitplänen des Innenministeriums verstecken! Bei Fragen der Bürger*innenbeteiligung sind die Bürger*innen zu beteiligen. Bei Rechten der Kreis-

23.07.19 –

Bürgermeister*innen und Landrät*innen dürfen sich nicht hinter Zeitplänen des Innenministeriums verstecken! Bei Fragen der Bürger*innenbeteiligung sind die Bürger*innen zu beteiligen. Bei Rechten der Kreis- und Gemeinderäte sind die Räte zu beteiligen.

Vor vier Jahren wurde das Kommunalverfassungsrecht modernisiert. Gemeinde- und Landkreisordnung wurden demokratischer, seitdem ist mehr Bürger*innenbeteiligung möglich. Gestärkt wurden auch die vielen Ehrenamtlichen, die die Gesellschaft in den Gemeinderäten und im Enzkreistag repräsentieren. Dies stärkt unsere Demokratie an ihrer kommunalen Basis. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erhielten die Bedeutung, die sie in andern Bundesländern schon längst hatten und die Menschen wurden stärker in die kommunalen Entscheidungen einbezogen.

Nach der Wahl 2016 wurde mit der Landes-CDU eine Evaluation vereinbart. Die hat nun das Innenministerium als online-Abfrage an Gemeinden, Kreise und Städte versandt. Eine Bürger*innenbeteiligung ist nicht vorgesehen, eine Beteiligung der Gemeinde- und Kreisräte wird aufgrund der Zeittaktung kaum stattfinden. Bei uns würden nur die hauptamtlichen Bürgermeister*innen und der Landrat dem Innenministerium Auskunft geben. Denn die wird bis Mitte August erwartet: Das ist Hauptferienzeit, da sind üblicherweise keine Gemeinderats- bzw. Kreistagssitzungen. Dabei betreffen die Fragen vor allem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Fraktionsrechte und Veröffentlichungen (also Transparenzpflichten). Diejenigen, die durch diese Rechte gestärkt werden, werden nicht gefragt. Eine Evaluation ohne den maßgeblichen Teil der Betroffenen zu hören?

Deshalb legen wir an der kommunalpolitischen Basis großen Wert darauf, dass die ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte ebenso wie Jugendgemeinderäte so in die Evaluation einbezogen werden, dass deren Einschätzungen eine tragende Rolle spielen. Die hauptamtlichen Bürgermeister*innen und der Landrat können den Blick der Ehrenamtlichen nicht ersetzen. 

Die bereits für Mitte Oktober geplante Bewertung kann nur dann belastbare Ergebnisse bringen, wenn in transparenten Beteiligungsformaten alle Gremien ausreichend einbezogen sind. Da es auch und gerade um Fragen der Bürgerbeteiligung geht, sollte man auch die Bürger*innen befragen – die Zeitvorgabe lässt das aber nicht zu.

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