BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Pforzheim und Enzkreis

Auch Mühlacker ist betroffen.

Klamme Kassen in den Kommunen in Baden-Württemberg.

31.10.25 –

Vor Kurzem wurde in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) zwischen Land und Kommunen ver­handelt und ein Ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann: zwei Drittel der 13,1 Mrd. Euro, die Baden-Württemberg verteilt über zwölf Jahre aus dem Sondervermögen des Bundes erhält, werden an die Kommunen weitergeleitet. Das sind 8,75 Mrd. Euro. Der Ortsverband Grüne Mühlacker freut sich sehr, dass nun erste Informationen über die Verteilung des Sondervermögens klar sind. Gemeinderat Theo Seemann betont: „In den anstehenden Haushaltsverhandlungen der Stadt für 2026 ist das eine wahrlich gute Botschaft! Gleichzeitig muss allen klar sein, dass wir mit diesen Geldern keine Luftschlösser bauen werden, sondern diszipliniert und effizient den Sanierungsstau reduzieren müssen. Um dieser Aufgabe auch dauerhaft gerecht werden zu können, braucht es eine grundlegende Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen."

Die Mittel gehen an die Kommunen zur Investition in die Infrastruktur. Eine Verrechnung mit Förderprogrammen findet nicht statt. Die Stadt Mühlacker kann selbst entscheiden, was sie finanzieren möchte.

Stefanie Seemann, Mitglied im Ortsvorstand und Landtagsabgeordnete ist wichtig: „Vom Land aus hätten wir uns die Abwicklung bürokratieärmer gewünscht, mit einfachen Zuweisungen. Leider ermöglicht der Bund diese nicht – hier fehlt es offensichtlich an Vertrauen in die Städte und Gemeinden!“ Wesentlich ist deshalb jetzt der Abrufmechanismus. Der Bund zahlt, wenn konkrete Rechnungen anstehen. Ein Abruf ist bis zu drei Monate vor Fälligkeit möglich. Damit die Kommunen dennoch mit Perspektive arbeiten können, teilt das Land das kommunale Gesamtbudget gemeindescharf auf. Jede Kommune erhält ein eigenes Förderbudget und weiß damit, welcher Gesamtbetrag in den nächsten zwölf Jahren zur Verfügung steht. Steuerkraft und Einwohnerzahl finden dabei Berücksichtigung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden sie selbst, welche Vorhaben sie priorisieren. Wer zügig starten möchte, kann das eigene Budget bereits ab 2026 einsetzen. Die Bundesmittel fließen dann im Regelabruf direkt an die Kommune.

Aus Landesmitteln wird neben den Infrastrukturmitteln der kommunale Finanzausgleich um 550 Mio. Euro aufgestockt werden. Zusätzlich gibt es Unterstützungen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der SBBZ-Schulbegleitung.

Für Ortsvorständin Eva Blum ist besonders erfreulich, dass 68% der kalkulierten Betriebskosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis 2030 übernommen werden. „Dieses Paket bringt die Kommunen wirklich weiter.“

Stefanie Seemann ergänzt: „Die Verantwortungsgemeinschaft aus Land und Kommunen wirkt! Aber auch für den Bund muss künftig gelten: Wer bestellt, bezahlt! Als Landtagsfraktion setzen wir uns darüber hinaus für eine faire Aufteilung der Umsatzsteuer­punkte ein. Denn nur so werden die Kommunen mittelfristig wieder auf festen Beinen stehen.“

GRUENE.DE News

Neues