23.05.24 –
Heute wird das deutsche Grundgesetz 75 Jahre alt. Ein wahrlich guter Grund zu feiern, ist dieses GG doch der Garant für unsere Freiheit, den Frieden und Wohlstand, die Basis unseres gemeinsamen Lebens. Für Jede und Jeden ein Begriff, aber die Wenigsten kennen seinen Inhalt – oft verstaubt das kleine Büchlein, das man in der Schule in die Hand gedrückt bekam, in einem Regal. Deshalb starten wir heute eine kleine Beitrags-Serie zu unserer wunderbaren Verfassung.
1949 in Bonn unterzeichnet, legt es die "Grund"-lage für Recht und Ordnung in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Deutschland lag nach dem Krieg in Trümmern, war in Besatzungszonen aufgespalten. Den westlichen Besatzungsmächten lag daran, Deutschland in eine verlässliche Demokratie zu wandeln, um den Frieden in Europa zu sichern. Sie beauftragten die Ministerpräsidenten der Länder, eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Gegründet wurde der parlamentarische Rat, bestehend aus Vertretern der 11 Länder, unter Leitung von Konrad Adenauer. Dieser Rat arbeitete das Grundgesetz aus. Es war ein zähes, monatelanges Ringen um eine neue stabile demokratische Ordnung. An vorderster Stelle sollten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stehen.
So begann 4 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg die Geschichte unserer Republik. Nie wieder sollte es möglich sein, dass in Deutschland ein Regime wie die Nationalsozialisten an die Macht kommt. Nie wieder sollten Menschen wegen ihrer Religion, Herkunft oder politischer Gesinnung Verfolgung, Entrechtung, Enteignung, Misshandlung und Ermordung ausgesetzt werden. Das neue Grundgesetz zog die Lehren aus den Folgen der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur. Aus diesem wichtigen Grund lautet der erste Artikel: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Dieser Beitrag ist eine Serie und wird laufend erweitert wie diese Serie auf unseren Social-Media-Kannälen ausgespielt wird.
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