BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Pforzheim und Enzkreis

Beitragsordnung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Pforzheim und Enzkreis

§1 Mitgliedsbeitrag

  1. Bei Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen soll die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags in der Regel 1 % der Nettoeinkünfte entsprechen. Der Mindestbeitrag soll 15,00 € pro Monat nicht unterschreiten.

  2. Sonderregelung

    2.1 Studierende und Auszubildende zahlen einen reduzierten Beitragssatz in Höhe von 7,00 € pro Monat. 

    2.2 Schüler:innen zahlen einen reduzierten Beitragsatz in Höhe von 5,00 € pro Monat.

    2.3 Der Kreisvorstand kann aus Billigkeit abweichend von 2.1 und 2.2 einem geringeren Beitragssatz oder einer Befreiung zustimmen. Insbesondere für Fälle in prekären Finanzsituationen kann der Beitrag gemindert oder ausgesetzt werden.

    2.4 Diese Beitragsermäßigung gilt grundsätzlich für 2 Jahre ab Eintrittsdatum bzw. einem vom Kreisvorstand zu beschließendem Datum. Eine Verlängerung kann kurz vor Ablauf der 2 Jahre beim Kreisverband beantragt werden.

 

§2 Sonderbeiträge

  1. Der Kreisverband hält Gemeinderät:innen, Stadträt:innen, Kreistagsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und Aufsichtsrät:innen dazu an, zur Finanzierung der Partei einen freiwillige Sonderbeitrag zu leisten. Dieser sollte in der Regel 5 % der jeweiligen Aufwandsentschädigung entsprechen. 

  2. Ebenso soll bei Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaft in Verbänden verfahren werden, die aufgrund der jeweiligen Funktion wahrgenommen werden.

  3. Mandatsträger:innen für den Landtag Baden-Württemberg leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Sonderbeiträge („Mandatsträgerabgaben“). Die Höhe der Abgaben wird vom Landesverband festgelegt.

 

§3 Geltungsbereich und Erhebung

  1. Für alle bestehenden Beitragsermäßigungen beginnt die Frist nach § 1 Nr. 2.4 am 01.01.2022 zu laufen.

  2. Diese Beitragsordnung wurde bei der Kreismitgliederversammlung am 13.11.2021 beschlossen und tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

  3. Die Beitragsordnung gilt für den Kreisverband Pforzheim und Enzkreis und alle nachgeordneten Gliederungen.

  4. Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Kreisverband erhoben.

Erläuterungen (nicht Teil der Beitragsordnung)

  • aus Billigkeit: so quasi wenn die Umstände dies nachvollziehbar begründen

Für uns im Bundestag

Stephanie Aeffner, unsere Abgeordnete für den Enzkreis und Pforzheim

Für uns im Landtag

Unsere Abgeordneten in Stuttgart:
Wahlkreis Enz: Stefanie Seemann
Wahlkreis Pforzheim: Felix Herkens

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